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Jun 18, 2023

Importieren, exportieren oder fertigen Sie Geräte vor

So importieren, exportieren oder fertigen Sie vorgeladene Geräte, die Fluorkohlenwasserstoffe (HFC) enthalten, in Großbritannien.

Wenn Sie Geräte wie Kühlschränke, Gefrierschränke, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, die mit HFKW – der häufigsten Art von fluoriertem Gas (F-Gas) – vorgeladen sind, nach Großbritannien (England, Schottland und Wales) importieren möchten , müssen Sie möglicherweise Folgendes tun:

Zu den vorgeladenen Geräten zählen Geräte in anderen Produkten, beispielsweise Fahrzeuge mit Klimaanlage.

Sie müssen sich nur dann beim F-Gas-Dienst registrieren und Quotengenehmigungen erhalten, wenn Sie HFKWs importieren, die 100 Tonnen Kohlendioxid (CO2) oder mehr in einem Kalenderjahr entsprechen. Finden Sie heraus, ob Sie sich registrieren oder Quotengenehmigungen erhalten müssen, indem Sie die Kohlendioxidäquivalentmenge eines F-Gases berechnen.

Sobald Sie sich beim F-Gas-Dienst registriert haben und über Ihre Organisations-ID verfügen, sollten Sie sich an einen Quoteninhaber oder einen Autorisierungsmanager wenden.

Sobald Sie dem Kauf von Quotengenehmigungen oder -delegationen zugestimmt haben, autorisiert Sie ein Quoteninhaber oder Autorisierungsmanager, seine Quote über den Dienst „Kontingent für fluoriertes Gas (F-Gas) verwalten“ zu nutzen.

Die Umweltbehörde wird Ihnen eine E-Mail senden, wenn die Quotengenehmigungen oder -delegierungen für Sie zur Nutzung bereit sind.

Sie müssen Ihre Transaktionen vor dem 31. Dezember abschließen, damit sie für dasselbe Kalenderjahr angerechnet werden.

Um die Waren abzudecken, die Sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember in Verkehr gebracht haben, müssen Sie vor dem 31. Dezember über genügend Quotenberechtigungen oder Delegationen auf Ihrem F-Gas-Konto verfügen.

Ungenutzte Berechtigungen und Delegationen können Sie auf das nächste Kalenderjahr übertragen.

Sie benötigen keine Kontingentberechtigungen oder Delegationen:

Sie können vorgeladene Geräte nicht nach Großbritannien importieren, wenn Sie nicht über ausreichende Kontingentgenehmigungen oder Delegationen verfügen. Wenn Sie dies tun, könnten Sie eine zivilrechtliche Strafe wegen Gesetzesverstoßes erhalten. Lesen Sie die Richtlinien der Umweltbehörde zu Sanktionen bei der Durchsetzung.

Wenn Sie Kühl-, Klimaanlagen- oder Wärmepumpengeräte importieren, die mit HFKWs beladen sind, die mehr als 100 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr ausstoßen, müssen Sie bescheinigen, dass die HFKWs in den Geräten durch eine Quotengenehmigung oder -delegation abgedeckt sind. Dies tun Sie, indem Sie eine Konformitätserklärung ausfüllen.

Senden Sie Ihre ausgefüllte Konformitätserklärung und die Unterlagen zur Einfuhrzollanmeldung an:

Eine Kopie der Konformitätserklärung müssen Sie 5 Jahre lang aufbewahren.

Sie müssen F-Gas und mit F-Gas vorgefüllte Geräte erfassen und melden.

Sie müssen die F-Gas-Geräte, die Sie importieren, immer kennzeichnen und sicherstellen, dass Sie alle „leeren“ Geräte korrekt kennzeichnen.

Geräte, die Sie in Verkehr bringen, müssen den Produktverboten entsprechen.

Wenn Sie mit HFKW vorgeladene Geräte in die EU, einschließlich Nordirland, exportieren möchten, müssen Sie die EU-F-Gasvorschriften einhalten.

Seite aktualisiert, um klarzustellen, wann eine Konformitätserklärung erforderlich ist.

Korrigierte Informationen unter der Überschrift „Wenn Sie keine Quotengenehmigungen oder Delegationen benötigen“ für Geräte, die „frei“ von HFKW sind, aber eine Haltegebühr enthalten.

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