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Aug 21, 2023

Klassifizierung elektrischer Geräte für den Import und Export

Erhalten Sie Hilfe bei der Klassifizierung elektrischer Geräte wie Kommunikationsgeräte, Kameras sowie deren Teile und Zubehör.

Diese Anleitung bezieht sich auf Kapitel und Überschriften im UK Integrated Online Tariff. Wenn Sie Waren nach Nordirland importieren oder diese Anleitung Ihren Artikel nicht umfasst, lesen Sie den letzten Abschnitt „Weitere Informationen“.

Die meisten Elektrogeräte fallen unter Kapitel 85. Es gibt Ausnahmen, beispielsweise Computer, die unter Kapitel 84 eingestuft sind. Erfahren Sie mehr über die Klassifizierung von Computern und Software.

Alle in Kapitel 85 eingestuften Waren gelten für Klassifizierungszwecke als „Maschinen“.

Diese Produkte sind für das kabellose Laden einer Vielzahl elektrischer Geräte konzipiert. Sie wandeln (gleichrichten) Wechselstrom in Gleichstrom um und übertragen ihn auf eine Ladeplatte. Der Strom wird dann wieder in Wechselstrom umgewandelt, der dann in ein elektromagnetisches Feld umgewandelt wird.

Kabellose Ladeplatten werden der Warennummer 8504 40 95 90 zugeordnet.

Smartphones und andere Mobiltelefone werden in die Unterposition 8517 13 eingereiht.

Die folgenden Unterpositionen umfassen andere Geräte, die zur Übertragung oder zum Empfang von Sprache, Bildern oder anderen Daten verwendet werden, einschließlich Geräten zur Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (z. B. einem lokalen oder Weitverkehrsnetzwerk):

Dies gilt auch für Maschinen, die dazu dienen:

Maschinen, die ein Signal von einem Format in ein anderes umwandeln, müssen:

Zu diesen Produkten gehören:

Videokonverter und ähnliche Erzeugnisse werden in Position 8543 eingereiht, wenn sie kein Signal über eine Kommunikationsschnittstelle übertragen. Lesen Sie den Abschnitt „Videokonverter“.

Ein Soundwiedergabegerät für Audiodateien verschiedener Formate über verschiedene Schnittstellen, das zur Erzeugung von Surround-Sound und Stereoeffekten entwickelt wurde. Dazu gehören Bluetooth- und WiFi-Netzwerkkonnektivität. Sie können mit einem anderen Tonwiedergabegerät oder einem Fernseher verwendet werden und können auf einem USB-Flash-Speicher oder einem Internetradio gespeicherte Audiodateien wiedergeben.

Diese Erzeugnisse werden in die Unterposition 8519 89 eingereiht.

Die Position 8525 wurde umstrukturiert und enthält neue Unterpositionen, die unter der Bezeichnung „Fernsehkameras, Digitalkameras und Videokamerarecorder“ zusammengefasst sind. Zu den neuen Unterüberschriften gehören:

Dies gilt nur für Hochgeschwindigkeitsfernsehkameras, Digitalkameras und Videokamerarecorder, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen:

Dies umfasst Güter, die so konstruiert oder abgeschirmt sind, dass sie den Betrieb in einer Umgebung mit hoher Strahlung ermöglichen:

Dazu gehören Nachtsichtgeräte, die mithilfe einer Fotokathode verfügbares Licht in Elektronen umwandeln, die verstärkt und in ein sichtbares Bild umgewandelt werden können.

Hierzu zählen auch andere Waren, die nicht in andere Unterpositionen fallen, darunter (im Allgemeinen) Wärmebildkameras.

Ferngesteuerte Geräte zur Aufnahme und Aufzeichnung von Video- und Standbildern, die speziell für die Verwendung mit Drohnen konzipiert sind, werden in Position 8525 eingereiht.

Drohnen ohne Kamera werden in die Position 8806 eingereiht. Hierunter fallen unbemannte Luftfahrzeuge, Teile fallen in die Position 8807.

Flugspielzeug, das ausschließlich für Unterhaltungszwecke bestimmt ist, wird in die Position 9503 eingereiht.

Monitore, die direkt an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 angeschlossen werden können (und für die Verwendung mit dieser bestimmt sind), werden in die Unterposition 8528 52 eingereiht.

Bei anderen Monitoren (klassifiziert unter der Warennummer 8528 52 99) müssen Sie feststellen, ob der Monitor beides ist:

Dazu muss eine Gesamtbewertung der Eigenschaften eines Monitors vorgenommen werden. Monitore werden wahrscheinlich in die Unterposition 8528 52 eingereiht, wenn sie Folgendes enthalten:

Wenn der Monitor direkt an einen Computer angeschlossen werden kann und für die Verwendung mit einem Computer konzipiert ist, muss entschieden werden, welche Warennummer innerhalb der Unterposition 8528 52 gilt.

Monitore, die ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendet werden, werden der Warennummer 8528 52 10 zugeordnet.

Monitore, die für die Verwendung in einem Computersystem (bestehend aus mindestens einer Zentraleinheit, einer Eingabe- und Ausgabeeinheit) ohne andere Verwendung oder Zweck konzipiert sind, werden normalerweise unter der Warennummer 8528 52 10 klassifiziert.

Monitore mit einem Bildschirm in Flüssigkristallanzeige (LCD) sind unter der Warennummer 8528 52 91 einzuordnen.

Ein Monitor kann für einen bestimmten Zweck bestimmt sein, beispielsweise für medizinische Systeme zur Anzeige klinischer Daten oder für Navigationssysteme zur Anzeige von Daten. Wenn ein Monitor direkt an einen Computer angeschlossen wird und für die Verwendung mit einem Computer bestimmt ist, gilt er nicht als ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung mit einem Computersystem der Position 8471 bestimmt. Daher wird er je nach Warencode 8528 52 91 oder 8528 52 99 zugeordnet von der Technik abhängig (z. B. ob es über ein LCD-Display verfügt).

Monitore, die nicht an einen Computer der Position 8471 angeschlossen werden können und nicht für die Verwendung mit einem solchen bestimmt sind, werden in die Unterposition 8528 59 eingereiht. Sie:

Produkte mit einer USB-Schnittstelle, die beispielsweise nur für die Übertragung von Mediendateien oder für die Wiedergabe von Audio oder Video von einem USB-Speicherstick bestimmt sind, werden in die Unterposition 8528 59 eingereiht.

Flachbildschirmmodule werden in die Position 8524 eingereiht, unabhängig davon, ob sie berührungsempfindliche Bildschirme enthalten oder nicht.

LED-Wände (Licht emittierende Dioden), die für den Außenbereich vorgesehen sind, bestehen aus mehreren Modulen aus Kacheln. Jede Kachel enthält rote, grüne und blaue LEDs. Sie verfügen außerdem über einen Videoprozessor und einen Signalprozessor, wodurch Signaleingänge und Skalierungen von Bildern und Videos angezeigt werden können. Sie sind unter der Warennummer 8528 52 99 klassifiziert.

Eine LED-Kachel, unabhängig davon, ob sie mit anderen Kacheln verbunden ist und keinen Videoprozessor enthält, wird als Teil eines Monitors unter der Warennummer 8529 90 92 klassifiziert. Dies liegt daran, dass die Kachel keine Videobilder anzeigen kann, die direkt von einer Videoquelle stammen, und dies nur kann Anzeigesignale, die von einem dedizierten Videoprozessor stammen.

LCD-Wände für die Anzeige in Innenräumen, die einen Computer enthalten, werden unter der Warennummer 8528 52 91 klassifiziert.

Diese Produkte sind unter der Warennummer 8543 70 05 klassifiziert. Dies gilt unabhängig davon, ob sie über Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen verfügen oder nicht.

Elektronische Zigaretten werden in die Unterposition 8543 40 eingereiht. Hierzu zählen elektronische Zigaretten und ähnliche elektrische Verdampfungsgeräte für den persönlichen Gebrauch.

Elektronische Einwegzigaretten und ähnliche elektrische Einweg-Verdampfungsgeräte für den persönlichen Gebrauch, die nicht nachgefüllt oder aufgeladen werden können, werden in die Position 2404 eingereiht.

Dieses Gerät führt verschiedene Laserbehandlungen durch, darunter:

Das Gerät kann von professionellen Ärzten und nichtmedizinischem Personal in Schönheitssalons verwendet werden und ist unter der Warennummer 8543 70 90 klassifiziert.

Produkte, die ein Videosignal von einem Format in ein anderes konvertieren, beispielsweise SDI in HMDI, die kein Signal über eine Kommunikationsschnittstelle übertragen, werden unter der Warennummer 8543 70 90 klassifiziert.

Dies liegt daran, dass es sich um eine Videokonvertierung handelt und nicht um eine Kommunikationsfunktion der Position 8517.

Der Warencode 8544 42 10 umfasst Produkte für die Telekommunikation, einschließlich solcher, die in Telekommunikationsnetzen verwendet werden, beispielsweise zur Verbindung eines Computers mit einem Modem.

Zu den von dieser Unterposition ausgeschlossenen Produkten gehören unter anderem folgende Produkte:

Teile sind Elemente, die für den Betrieb eines Produkts wesentlich sind.

Teile der Waren der Kapitel 84 und 85 unterliegen der rechtsverbindlichen Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI des Tarifs und müssen ausschließlich oder überwiegend für die Verwendung mit einem Produkt geeignet sein.

Anmerkung 2 gilt vorbehaltlich der in Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Kapitel 84 und Kapitel 85 aufgeführten Ausschlüsse.

Ein als Teil einer Maschine gekennzeichnetes Erzeugnis, das unter eine „komplette Waren“-Position der Kapitel 84 oder 85 fällt, sollte in diese Position eingereiht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Teil für eine bestimmte Maschine entwickelt wurde, mit Ausnahme der folgenden Rubriken, die Teile oder sowohl Teile als auch Zubehör abdecken:

Viele Überschriften in Abschnitt XVI haben eine Unterüberschrift, die Teile abdeckt. Alternativ umfassen einige Positionen, beispielsweise 8529, Warenteile mehrerer Positionen.

Andere Teile sind den Maschinen dieser Art zuzuordnen, wenn sie für folgende Zwecke geeignet sind:

Sie können auch in die folgenden Überschriften eingeordnet werden:

Teile, die hauptsächlich für die Verwendung mit Waren der Positionen 8517 und 8525 bis 8528 geeignet sind, sollten in Position 8517 eingereiht werden.

Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, sind in Position 8529 einzureihen.

Die meisten Teile, die die Kriterien der Anmerkung 2(a) nicht erfüllen, werden in die jeweilige Teileüberschrift oder Unterüberschrift eingeordnet.

Alle anderen Teile sollten unter den folgenden Überschriften klassifiziert werden:

Zubehör sind Artikel, die für den Betrieb eines Produkts nicht unbedingt erforderlich sind, aber eine zusätzliche Funktion oder Dienstleistung erfüllen. Sie müssen ausschließlich oder überwiegend für die Verwendung mit einem Produkt geeignet sein. Es gibt keine rechtlichen Hinweise, die Zubehörteile des Abschnitts XVI abdecken.

Zubehör sind austauschbare Teile oder Geräte, die dazu dienen:

Die einzigen Überschriften in Abschnitt XVI, die Zubehör enthalten, sind:

Alle anderen Zubehörteile werden nicht in Kapitel 84 oder 85 eingestuft, es sei denn, das Zubehörteil erfüllt die Bedingungen einer Überschrift in diesen Kapiteln.

Hier finden Sie Informationen zur Klassifizierung von Verbundmaschinen und Multifunktionsgeräten.

Unter Position 8549 fallen Elektro- und Elektronikabfälle und -schrott.

Wenn dieser Leitfaden Ihren spezifischen Artikel nicht im Detail abdeckt und Sie Waren nach Großbritannien importieren, können Sie im UK Integrated Online Tariff danach suchen.

Wenn Sie Waren von außerhalb des Vereinigten Königreichs und der EU nach Nordirland importieren und die Waren:

Wenn diese Anleitung Ihren Artikel abdeckt, müssen Sie dennoch die vollständige Warennummer finden, die Sie in Ihrer Erklärung zum entsprechenden Tarif verwenden können.

Weitere Möglichkeiten zur Suche nach einer Warennummer finden Sie über die Links in diesem Abschnitt.

Aktualisiert, um die neuen Positionen 8524 (Flachbildschirmmodule) und 8549 (Elektronikschrott und -schrott) sowie die neue Unterposition 8517 62 (Smartphones) aufzunehmen. Aktualisiert, um Änderungen an Position 8525 (Kameras), Position 8806 (Drohnen) und Unterposition 8543 40 widerzuspiegeln (elektronische Zigaretten).

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